Historie der juristischen Fakultät der Universität Istanbul

Das historische Erbe der Universität Istanbul lässt sich bis zur Einweihung der Medresse von Zeyrek zurückdatieren, die kurz nach der Eroberung Istanbul auf Befehl Mehmets II. errichtet worden war. In diesem Kontext erlaubt es uns, die juristische Fakultät Istanbul als einen ihrer Erben anzusehen. Aber als den Ausgangspunkt der modernen Jurabildung in der türkischen Geschichte sollen wir die Modernisierungsbestrebung des Osmanischen Reiches mit einem Ziel auf das Aufbau einer zentralisierten Staatsgewalt und eines dazu geeigneten Verwaltungsapparats betrachten. Am Anfang wurden die Hochschulen, Mekteb-i Maarif-i Adliye (1839) [Hochschule zur Juristenbildung] und Mekteb-i Ulûm-ý Edebiye (1839) [Hochschule zur Literaturwissenschaft] zur dringlichen Beseitigung des Mangels am Verwaltungsstab gegründet. Zu diesen neuen Bildungswesen sollen auch die Tercüme Odasý [Übersetzungskammer] und Mekteb-i Mülkiye-i Þâhâne [Kaiserliche Hochschule zur Politikwissenschaft] gezählt werden, deren Wurzeln auf Mekteb-i Fünûn-ý Mülkiye (1859) [Hochschule zur politischen Wissenschaft] zurückreichen. Bei allen oben erwähnten Hochschulen bestand das Studium hinreichend aus den rechtswissenschaftlichen Materien.

Die erste juristische Hochschule in der türkischen Geschichte war Muallimhane-i Nüvvâb (1855) [Richterschule], die innerhalb der Hierarchie von Þeyhülislamlýk [konstitutionelle Oberhaupt der islamischen Religion] errichtet wurde. Nachdem Nizamiye Mahkemeleri [reguläre Gerichte der ersten Instanz] und Divan-ý Ahkâm-ý Adliye (1868) [Hochgerichte] für die Rechtsprechung zuständig erklärt worden waren, sollte die Osmanische Regierung das Programm des Jurastudiums erneut bestimmen. Eine Art der Juristenbildung nach dem zeitgenössischen Modelle wurde erstmals von der Kavânîn ve Nizamât Dershanesi (1870) [Schule zum Lernen der Gesetze und Ordnungen] des Ministeriums für Justiz geboten.  Demzufolge wurde die erste zivile Hochschule außerhalb des Ministeriums Mekteb-i Hukuk-ý Sultanî (1874) [königliche juristische Hochschule] eingeweiht.  Obschon oben erwähnte Aufbauversuche eines modernen Bildungswesens ziemlich kurzlebig und erfolgslos waren, trugen sie eine erhebliche Bedeutung für die Entwicklung der juristischen Bildung.

Mekteb-i Hukuk-ý Þâhâne [kaiserliche Rechtsschule] wurde am 7 November 1878 eröffnet. Ihre Einrichtung fand in einer Zeit statt, wo sich das Osmanische Reich in eine konstitutionelle Monarchie umwandelte und das europäische Recht in allen rechtswissenschaftlichen Zweigen umfassend rezipiert wurde. Damals lag das Gebäude der Rechtsschule im Garten des Justizministeriums zwischen den Moscheen Hagia Sophia und Sultanahmet. Am Tag 17 Juni 1880 hielt die Lehrkraft ihre ersten Vorlesungen.  Gegen die vorherigen Versuche konnte Mekteb-i Hukuk-ý Þâhâne eine erfolgreiche Kontinuität im Bereich der juristischen Schulung leisten. Demnach entstand eine Kette der neuen Rechtsschulen von Saloniki, Konya, Bagdad, Beirut und Ankara. Diese Historie erlaubt uns festzustellen, dass das institutionelle Fundament der heutigen Fakultät kontinuierlich auf Mekteb-i Hukuk zurückreicht, die schon vor der Ausrufung der türkischen Republik ein Innovationszentrum  für türkisches Rechtsleben bildete und dadurch alle wissenschaftlichen Kräfte des Landes an sich sammeln konnte.

Wie bei den Gründungsurkunden besonders hervorgehoben wurde, hatten die Gründer immer die Idee inne, Mekteb-i Hukuk als eine Fakultät des zukünftigen Darülfünun [Haus der Wissenschaften] anzuerkennen.  Wegen der immer wieder fehlgeschlagenen Versuche zur Errichtung eines Darülfünun blieb Mekteb-i Hukuk 22 Jahre eigenständig. Anlässlich der 25. Jahreswende der Thronerhebung Sultans Abdülhamid II. gelang es letztendlich dem Reich,  Darulfünun-ý Þâhâne [das kaiserliche Haus der Wissenschaften] (1900) zu eröffnen. Demgemäß wandelte sie sich in eine Fakultät von Darülfunun um. Da die juristische Fakultät ihre Lehrtradition schon befestigt hatte, nahmen die neugegründeten Fakultäten (zur Literatur-, Natur-, Mathematik-, Religionswissenschaft) sie als ein Vorbild an. Nach dem Eindringen zur zweiten Ära der konstitutionellen Monarchie (1908) wurde sie in Darülfünun-ý Osmanî Hukuk Fakultesi [Osmanische rechtswissenschaftliche Fakultät von D.], kurz danach (1919) in Hukuk Medresesi [Medresse zur Rechtswissenschaft], und folglich durch die Republik in Ýstanbul Darülfünunu Hukuk Fakültesi [juristische Fakultät von Istanbuler D.] umbenannt. Laut des im Jahre 1919 verkündeten Darülfünun Status bekam sie ihre Autonomie und dadurch die Anerkennung ihrer juristischen Personenschaft. Aufgrund des Referates von dem schweizerischen Wissenschaftler Albert Malche am 29 Mai 1932 schuf die republikanische Regierung „obsolet gewordene“ Darulfünun durch das Gesetz [Nr. 2252, Dat. 31.7.1933] ab und begann mit der Reorganisation der Universität Istanbul. Das als 1933 Universitätsreform bekannte Ereignis bot vielen deutschsprachigen Wissenschaftlern, die aus dem nationalsozialistischen Deutschland ins Exil fliehen mussten, eine besondere Gelegenheit, ihre Berufe frei auszuüben. Andersgesagt können die dt. Wissenschaftler einwandfrei als Mitreformatoren angesehen werden.